Verteilung der Bewertungen
Sterneverteilung
24 Bewertungen auf einem Portal
In den letzten 12 Monaten
Darüber sprechen Kunden in den Bewertungen
Diese KI-generierte Zusammenfassung basiert auf den neuesten 100 textuellen Bewertungen aus den letzten 24 Monaten.
Bewertungen je Portal
Bewertungsaggregation - TÜV zertifiziert
Die für diesen Eintrag gezeigten Bewertungen und Erfahrungsberichte haben wir in einem vom TÜV Nord zertifizierten Prozess aus den unterschiedlichen Bewertungsportalen zusammengetragen. Mehr Informationen
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(24 Bewertungen)
(24)
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Ihre kompetente Schuldnerberatungsstelle in Karlsruhe
Das Insolvenzbüro Wesche, das von Christine Wesche, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht, geleitet wird, ist spezialisiert auf die Beratung zu Insolvenzen von Verbrauchern und Selbstständigen, auf die Beantragung von Insolvenzverfahren und die Begleitung als Verfahrensbevollmächtigte im eröffneten Insolvenzverfahren. Frau Wesche und ihr Team verfügen über umfangreiche fachliche Qualifikationen und langjährige Erfahrungen und bilden sich regelmäßig fort. Daher werden Sie von uns fachkundig und kompetent beraten. Im Erstgespräch erfahren Sie, ob eine Regelinsolvenz oder eine Verbraucherinsolvenz für Sie infrage kommt und wie Sie eine Restschuldbefreiung erlangen können. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie unter bestimmten Voraussetzungen eine Insolvenz mit Hilfe eines Ratenzahlungsplans auch vermieden werden kann. Wir sind für Sie da, wenn Sie aus der Region Karlsruhe/Rastatt/Pforzheim/Landau kommen. Für Beratungsgespräche stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag zur Verfügung. Auch Abendtermine können Sie vereinbaren.
Beratung zum Regelinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
Als Schuldnerberatungsstelle und als Fachanwalt - Insolvenzrecht informieren wir Sie detailliert über den Ablauf eines Regelinsolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre wirtschaftliche Situation und klären, ob ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglich ist. Ist dies der Fall, übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und führen die Schuldenbereinigung durch. Wenn diese Option scheitert, erstellen wir den Antrag auf Eröffnung des Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens. Wir vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens, das in der Regel mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet. Um die Restschuldbefreiung zu erhalten, ist die Einhaltung bestimmter Pflichten vorgesehen, über die wir Sie aufklären. Auch bei allen weiteren auftretenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, im Sinne einer schnellen Schuldenbereinigung mit unserer Schuldnerberatungsstelle Kontakt aufzunehmen.