H.-Peter Günther Malte Krieg Gösta Siebach Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Rechtsanwalt: Strafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht
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Meinungsmeister • 29.09.2017
Meine Erwartungen in der Sache waren nicht sehr hoch. Herr Rechtsanwalt Günther hat mit wohl überleg... Bewertete Kriterien: Beratungsleistung: 5.0, Engagement: 5.0, Kompetenz: 5.0
Meinungsmeister • 29.09.2017
Meine Erwartungen in der Sache waren nicht sehr hoch. Herr Rechtsanwalt Günther hat mit wohl überleg... Bewertete Kriterien: Beratungsleistung: 5.0, Engagement: 5.0, Kompetenz: 5.0
Meinungsmeister • 31.08.2017
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gute aufgehoben, sowie gut beraten. Ein Fachanwalt für ... Bewertete Kriterien: Beratungsleistung: 5.0, Engagement: 5.0, Kompetenz: 5.0
Letzte Aktualisierung: 07.08.2026
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unser Rechtsanwalts Fachportal • 26.02.2019
Dilettantisch, unseriös und unverschämt! W A R N U N G an alle Rechtsuchenden - Katastrophale Erlebnisse (Rechtsanwalt Günther ist an dem sich gegenwärtig anbahnenden Justizskandal in Sachsen-Anhalt, der von dem Halberstädter Staatsanwalt Harald Sehorsch sowie von dem Bernburger Amtsrichter Andre Stelzner durch die mehrfache rechtswidrige Verhaftung eines Rechtsanwalts aus privaten Motiven ausgelöst wurde, als Pflichtverteidiger beteiligt. Seine Beiordnung erfolgte gegen den Willen des Mandanten, gegen dessen Interessen er offen zuwiderhandelt. Dieser Anwalt bringt es fertig, berufsrechtswidrig trotz seiner öffentlichen Beiordnung als Pflichtverteidiger von den Angehörigen seines verhafteten Mandanten Vorschüsse entgegenzunehmen. Trotzdem erscheint er erst auf Drängen der Angehörigen erstmals nach über zwei Wochen in der Untersuchungshaft. Bei einer erneuten (ebenso rechtswidrigen) Verhaftung kündigte er gegenüber dem verhafteten Mandanten den Anwaltsvertrag und lässt seinen Mandanten 10 Tage isoliert und unverteidigt in der Haftanstalt sitzen, der sich weigerte mit ihm eine Honorarvereinbarung zu Stundensätzen abzuschließen. Gegenüber den Angehörigen seines Mandanten täuschte er hingegen wahrheitswidrig vor, er würde sich um die Angelegenheit kümmern. Nach der erneuten Freilassung seines Mandanten beantragt er ohne Mitteilung von Gründen zunächst seine Entpflichtung; vermutlich da ihm die Angelegenheit überfordert. Nachdem schließlich zahlreiche Verhandlungstermine anberaumt wurden, erscheint er unvorbereitet und ohne Akten als Pflichtverteidiger und behindert massiv die Verteidigung. Daneben beleidigt er seinen Mandanten offen als geisteskrank. Auch in inhaltlicher Hinsicht unverwertbar: So legte er einen unzulässigen Rechtsbehelf ein den er heimlich - nach dem Hinweis des OLG Naumburg - wieder zurücknahm, liegt allein um eine möglichst hohe Vergütung zu generieren heimlich Berufung sowie gegen den erklärten Willen Revision ein, obgleich der Angeklagte selbst zugelassener Rechtsanwalt ist und durch einen Wahlverteidiger seines Vertrauens vertreten wird.
Letzte Aktualisierung: 26.02.2019
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GoLocal • 31.05.2017
RA Heinz Peter Günther: Einmal und nie wieder! Einen Stern muss ich leider vergeben, um eine Bewertu...
Letzte Aktualisierung: 07.08.2026
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