PMC legal Patyna - Molcjan - Chrzanowski

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11880.com • 31.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben in Stade Am Pferdemarkt 1 einen Anwalt Names Kattau den wir am 04.01.2012 um Hilfe gebeten haben. Es handelte sich um ALG-Gesetzbuch SGB II ,,Grundsicherung für Arbeitsuchende'' Absatz 4.5.1. ,,Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessenen Schuldsinzen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Auch die unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur können unter gewissen Umständen als Bedarf anerkannt werden. Nich dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist. Ich muss noch hinzu fügen das die Größe des Hauses 130,36 qm betrifft und das gesamte Grundstück 550qm beträgt. Dieses Haus bewohnen wir zur Zeit mit 3 Personen und es ist so geschnitten das eine Untervermietung nicht möglich ist. Mein Vater ist schwerbehindert und erhält eine Invalidenrente in Höhe von ca 384,-, die auch bis zur endgültigen Rente laut DDR- Vereinigung nicht erhöht wird. Sein Grad der Behinderung beträgt laut Schwerbehindertenausweis 60 Grad. So beriet uns unser Rechtsanwalt gegen diesen Hartz 4 Bescheid und der Grundsicherung zu klagen. 1 Tag vor Ablauf der Widerspruchsfrist legte unser Anwalt Herr Kattau Widerspruch ein. Alle von den Ämtern übersanden Bescheide schickten wir ihm sofort, worauf er nie reagierte. Vor lauter Verzweiflung schickte ich ihm sogar einen Brief per Einschreiben mit Rückschein, der ihn auch nicht interessierte. Bei Anrufen in seiner Kanzlei hieß es immer das er nicht anwesend sei. Hatten wir tatsache mal Glück ihn zu erreichen, sagte er uns das er gerade Mandantschaft hätte und er sich zurück melden würden, was leider auch nicht einmal passierte. Selbst abgesprochene Termine hielt er nicht ein. Somit kam es leider zur Sperrung und Kündigung unseres Kontos . Er bat uns die Unterlagen über die Sperrung des Kontos zu übersenden, was wir auch taten , was jetzt auch schon fast 1 Woche her ist ihn aber nicht motivierte trotz eines laufenden Gerichtsverfahren einzugreifen. Wir hatten heute um 16 Uhr einen mündlichen Termin bei ihm vereinbart wo uns die Anwaltsgehilfin um 16.30 Uhr mit der Aussage ,,Sie habe jetzt Feierabend'' aus der Kanzlei verwies da der Anwalt wieder nicht zugegen war. Somit möchte ich die für mich entstehenden Kosten wegen Nichterfüllung seiner anwaltlichen Pflichten haftbar machen. Mein Frage nun wäre: Arbeitet der Anwalt korrekt und muss man sich diese Inkompetenz gefallen lassen? Ich denke das man sich wenn man sich einen Anwalt nimmt doch in guten Händen sein sollte und fachmännisch beraten werden sollte. Mit freundlichem Gruss Daher geben wir diesem Anwalt nur -3 Sterne und werden ihn daher nicht weiter empfehlen und warnen sogar davor.
11880.com • 31.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben in Stade Am Pferdemarkt 1 einen Anwalt Names Kattau den wir am 04.01.2012 um Hilfe gebeten haben. Es handelte sich um ALG-Gesetzbuch SGB II ,,Grundsicherung für Arbeitsuchende'' Absatz 4.5.1. ,,Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessenen Schuldsinzen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Auch die unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur können unter gewissen Umständen als Bedarf anerkannt werden. Nich dazu gehören die Tilgungsraten, mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist. Ich muss noch hinzu fügen das die Größe des Hauses 130,36 qm betrifft und das gesamte Grundstück 550qm beträgt. Dieses Haus bewohnen wir zur Zeit mit 3 Personen und es ist so geschnitten das eine Untervermietung nicht möglich ist. Mein Vater ist schwerbehindert und erhält eine Invalidenrente in Höhe von ca 384,-, die auch bis zur endgültigen Rente laut DDR- Vereinigung nicht erhöht wird. Sein Grad der Behinderung beträgt laut Schwerbehindertenausweis 60 Grad. So beriet uns unser Rechtsanwalt gegen diesen Hartz 4 Bescheid und der Grundsicherung zu klagen. 1 Tag vor Ablauf der Widerspruchsfrist legte unser Anwalt Herr Kattau Widerspruch ein. Alle von den Ämtern übersanden Bescheide schickten wir ihm sofort, worauf er nie reagierte. Vor lauter Verzweiflung schickte ich ihm sogar einen Brief per Einschreiben mit Rückschein, der ihn auch nicht interessierte. Bei Anrufen in seiner Kanzlei hieß es immer das er nicht anwesend sei. Hatten wir tatsache mal Glück ihn zu erreichen, sagte er uns das er gerade Mandantschaft hätte und er sich zurück melden würden, was leider auch nicht einmal passierte. Selbst abgesprochene Termine hielt er nicht ein. Somit kam es leider zur Sperrung und Kündigung unseres Kontos . Er bat uns die Unterlagen über die Sperrung des Kontos zu übersenden, was wir auch taten , was jetzt auch schon fast 1 Woche her ist ihn aber nicht motivierte trotz eines laufenden Gerichtsverfahren einzugreifen. Wir hatten heute um 16 Uhr einen mündlichen Termin bei ihm vereinbart wo uns die Anwaltsgehilfin um 16.30 Uhr mit der Aussage ,,Sie habe jetzt Feierabend'' aus der Kanzlei verwies da der Anwalt wieder nicht zugegen war. Somit möchte ich die für mich entstehenden Kosten wegen Nichterfüllung seiner anwaltlichen Pflichten haftbar machen. Mein Frage nun wäre: Arbeitet der Anwalt korrekt und muss man sich diese Inkompetenz gefallen lassen? Ich denke das man sich wenn man sich einen Anwalt nimmt doch in guten Händen sein sollte und fachmännisch beraten werden sollte. Mit freundlichem Gruss Daher geben wir diesem Anwalt nur -3 Sterne und werden ihn daher nicht weiter empfehlen und warnen sogar davor.
Letzte Aktualisierung: 31.07.2012
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