In den Bewertungen für Langenbeck u. Schilp Objektverwaltungen GmbH Wohnungsverwaltung
wird gesprochen über:
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von 11880.com am 25.09.2019
In einer Mülheimer WEG hat ein an Asthma erkrankter, dem Hausverwalter als kritisch bekannter Eigentümer Antrag auf Sanierung seiner Außenwand gestellt. Das Hau...s hat 9 Außenwände, von denen bereits 5 Außenwände, beginnend vor über 20 Jahren, wegen Schimmelbefall in den Wohnungen verkleidet wurden. H.Schilp betonte in der Vergangenheit die ausdrückliche Notwendigkeit jeder Maßnahme und setzte sich für jede Verkleidung persönlich ein. Da der Hausverwaltee vom Antragsteller schon seit Jahrzehnten über die "zügige" Wand informiert wurde, die zudem im Herbst und Winter eiskalt ist, war beim zusätzlichen Schimmel davon auszugehen, dass nun auch diese Wand verkleidet würde. Schwere Asthmaanfälle beim Antragsteller häufen sich. Hinzu kommt, dass der von Feuchtigkeit betroffene Raum über 2 Aussenwände verfügt, von denen lediglich eine einzige Wand
verkleidet ist. Das fördert die Entstehung einer Kältebrücke und lässt auch Fachleute an der Sinnigkeit der Maßnahme zweifeln, zumal die Südseite bereits verkleidet ist.
Der 1. Antrag des Eigentümers zur Verkleidung wurde bereits in 2018 gestellt, die schriftliche Empfangsbestätigung von der Hausverwaltung verweigert und der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht behandelt. Die Bitte um Erklärung an H. Schilp, wieso er den Antrag, zu dessen Behandlung er verpflichtet war, nicht bearbeitet hat, hat er ignoriert, ebenso wie alle weiteren Anfragen. In 2019 wurde der Antrag deshalb erneut vorgebracht und sollte, nach Entscheid eines als verwaltungsnah bekannten Beiratmitgliedes, erneut nicht bearbeitet werden. Erst nachdem der Antragsteller dagegen protestierte, dass ein fachlich unbedarftes Beiratmitglied die Entscheidung über das Allgemeineigentum treffen darf, ließ der Hausverwalter den Antrag zur Eigentümerversammlung zu. Zuvor hat er noch ein Gutachten eingeholt, einen Beschluss dazu allerdings unterlassen. In der Eigentümerversammlung stellte sich der Hausverwalter persönlich gegen den Antrag zur Verkleidung und wollte auch die Ausführung zum Gutachten nicht in Gänze zulassen, indem er das Gutachten aus dem Zusammenhang riss und auf einen einzigen Sachverhalt, zum benutzerseitigen Heiz - und Lüftungsverhalten, reduzierte. Weitere Ausführung des Gutachtens "übersah" er, selbst nachdem der Antragsteller auf die örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten hinwies.
Auch die Niederschrift zum TOP wurde nur unzureichend ausgeführt, da ein unbehandelter Sachverhalt zum TOP hinzugefügt, die Einrede des Antragstellers jedoch nicht erwähnt wurde. Die Niederschrift wurde frühzeitig erstellt, erreichte aber auffallend die Eigentümer erst mit Fristablauf für einen möglichen Widerspruch. Hier muss man, hinsichtlich der unzutreffende Niederschrift, erstaunt sein über die Auffälligkeit des Versanddatums. Der verwaltungsnahe Beirat hat die Niederschrift übrigens trotz Abweichungen anerkannt. Anträge und Beschlüsse scheinen schon lange Zeit vorabgesprochen. Rückfragen, insbesondere Kritische Anmerkung zur Arbeit des Hausverwalters, werden obligatorisch ignoriert, nicht zugelassen oder bei niedrigschwelliger Argumentation ohne Fachaussage kommentiert. Einladungen zur Eigentümerversammlung werden auch auffallend so zeitnah terminiert, dass die Möglichkeiten zu WEG- Ergänzungsanträgen nicht besteht. Die Harmonie zwischen Hausverwaltung und Beirat ist derart konstruktiv, dass die vom Nachteil der Zusammenarbeit betroffenen Eigentümer keine Chance haben, selbst
bei absichtlich herbeigeführten Abweichungen Korrekturen zu erwirken. Hier schützt der eine den anderen, zulasten der Wohnqualität und des Gebäudewertes.
Die Liste zu Missständen und Sanierungsbedarfen ließe sich hier beliebig weiterführen. Den teuren "Fehlkauf" bemerkt man leider immer erst nach dem Kauf einer Wohnung. In der Regel erst dann, wenn es zu spät ist, weil sich die Niederschriften auf Ergebnisprotokolle reduzieren.
von 11880.com am 02.05.2019
Ich habe insgesamt leider gar keine guten Erfahrungen gemacht. Herr Schilp sen. macht persönlich einen guten Eindruck und schafft Vertrauen durch seine Darstell...ung. Dabei habe ich in der Umsetzung seiner Tätigkeit das Gebot der Neutralität und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung vermisst. Letzteres habe ich nach Kostenpflichtiger Auskunft durch einen Fachanwalt erfahren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Anträge nicht oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden. Ich musste mich gegen die Hausverwaltung "zur Wehr" setzten. "konstruktive" Netzwerke im Haus verhinderten, dass ich erfolgreich war. Die Hausverwaltung habe ich nicht überparteilich kennen gelernt. Hier rate ich deshalb jedem Kunden der Hausverwaltung, sich eine ausreichende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung wird ausreichend zu tun haben. Ich kann nur vermuten dass dieses Vorgehen daran liegt, dass ich Herrn Schilp in seiner Tätigkeit kritisiert habe. Mir wurde danach gesagt, dass Herr Schilp darauf sehr negativ kritisiert und erst gar nicht mehr macht. Ich habe insbesondere den Eindruck gewinnen müssen, dass die Hausverwaltung "Klientel- Verwaltung" betreibt, was mit Interessenskonflikten zum Rest der Eigentümer führt. In mehreren Vorgängen habe ich daher den Eindruck bekommen müssen, dass Beschlüsse unter Hausverwaltung und bestimmten Eigentümern "abgesprochen" werden. Bevorzugte Bewohner erhalten "Narrenfreiheit" und arbeiten auch öffentlich, auf das Haus bezogen, gegen andere, das ist leider hier der übliche Umgang. Die Stimmung im Haus ist auch deshalb nicht gut, es gibt Zwist unter den Bewohnern zwischen denen die sich das nicht gefallen lassen und denen, die sich das erlauben dürfen. Die von der Hausverwaltung übernommene Wohnung hat außerdem nachträglich baulich einen äußerst schlechtem Zustand hinterlassen und benötigte nach dem Kauf viele Maßnahmen, Kosten und Nachsichtigkeiten um das Wohnen erträglich zu machen. Der Kaufpreis der Wohnung, in Hinsicht auf den Zustand der gesamten Immobilie, erscheint daher auch sehr überteuert. Das Wohnen und die Verwaltung ist daher lediglich auch als mangelhaft zu bewerten. In den Protokollen fehlt sogar die Anzeige von Sanierungsbedürftigen Bestandteilen. der Hausverwalter geht auch mal gegen eizelne Bewohner vor und diskredetiert diese öffentlich. Die Arbeit des Hausverwalters hält nicht immer die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung des WEG ein. Auch in der Büroverwaltung des Unternehmems ist weder Akzeptanz noch Respekt in einem gleichen Ausmaß vor allen Bewohnern gegeben. Ich würde mir daher keine Immobilie mehr kaufen, die in der Verwaltung dieser Unternehmung steht. Aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
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