Patentanwaltskanzlei Rumrich
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Die für diesen Eintrag gezeigten Bewertungen und Erfahrungsberichte haben wir für Sie in einem vom TÜV Nord zertifizierten Prozess aus den unterschiedlichen Bewertungsportalen zusammengetragen.
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Neuheit:
- gefordert wird die Weltneuheit
Eine Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie sich für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet aus dem Stand der Technik nicht in naheliegender Weise ergibt.
- gefordert wird Erfindungshöhe
Gewerbliche Anwendbarkeit:
Der Gegenstand eines Patents gilt als gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich z.B. der Land- und Forstwirtschaft, hergestellt oder benutzt werden kann.
Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es Verboten, ohne seine Zustimmung die Erfindung gewerblich zu nutzen.
Vertretung:
Wer nicht im Inland wohnt und hier auch keinen Sitz hat, muß sich bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Patentanwalt oder Rechtsanwalt vertreten lassen.