Dr. Wolfram Bauer Rechtsanwalt
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Produktinfos
Sie suchen nicht nur einen Rechtsanwalt...
... sondern einen Menschen, der sich mit seinem umfassenden Fachwissen, seiner großen Erfahrung und seiner ganzen Persönlichkeit für Sie einsetzt:
Dann sind Sie hier gut aufgehoben!
Im Alter von 23 Jahren hat Herr Dr. Bauer sein Jurastudium abgeschlossen und mit 26 Jahren das Assessorexamen abgelegt sowie seinen Doktortitel erworben. Die ihm offenstehende wissenschaftliche Laufbahn reizte ihn indes nicht so sehr wie die praktische Umsetzung seines Wissens als Rechtsanwalt.
Seit über 40 Jahren tritt er leidenschaftlich für die Belange seiner Mandanten ein. Seine Erfolge auch in Fällen, die zunächst chancenlos schienen, sprechen für sich.
In seiner langjährigen Praxis als Rechtsanwalt hat Herr Dr. Bauer sich ein umfangreiches Fachwissen - nicht nur im Strafrecht - erarbeitet. In den einschlägigen Fachzeitschriften (z.B. NStZ, StV, StraFo, wistra) ist er mit zahlreichen Veröffentlichungen vertreten.
In seiner Eigenschaft als Strafverteidiger ist Herr Dr. Bauer deutschlandweit tätig. Insbesondere hat er vor dem Bundesgerichtshof bereits zahlreiche Revisionen erfolgreich durchgeführt. So wurde im Dezember 2011 die Aufhebung des Urteils der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Köln durch den BGH in dem von den Medien sogenannten „Mord ohne Leiche“-Fall erreicht.
Seine weitgespannten Interessen (neben Jura: Philosophie, Geschichte, Literatur und moderne Naturwissenschaften) haben Herrn Dr. Bauer jedoch nie den einzelnen Menschen und seine persönlichen Nöte vergessen lassen. Die Rechte des Einzelnen zu verteidigen und durchzusetzen, steht für ihn stets an erster Stelle.
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Im Alter von 23 Jahren hat Herr Dr. Bauer sein Jurastudium abgeschlossen und mit 26 Jahren das Assessorexamen abgelegt sowie seinen Doktortitel erworben. Die ihm offenstehende wissenschaftliche Laufbahn reizte ihn indes nicht so sehr wie die praktische Umsetzung seines Wissens als Rechtsanwalt.
Seit über 40 Jahren tritt er leidenschaftlich für die Belange seiner Mandanten ein. Seine Erfolge auch in Fällen, die zunächst chancenlos schienen, sprechen für sich.
In seiner langjährigen Praxis als Rechtsanwalt hat Herr Dr. Bauer sich ein umfangreiches Fachwissen - nicht nur im Strafrecht - erarbeitet. In den einschlägigen Fachzeitschriften (z.B. NStZ, StV, StraFo, wistra) ist er mit zahlreichen Veröffentlichungen vertreten.
In seiner Eigenschaft als Strafverteidiger ist Herr Dr. Bauer deutschlandweit tätig. Insbesondere hat er vor dem Bundesgerichtshof bereits zahlreiche Revisionen erfolgreich durchgeführt. So wurde im Dezember 2011 die Aufhebung des Urteils der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Köln durch den BGH in dem von den Medien sogenannten „Mord ohne Leiche“-Fall erreicht.
Seine weitgespannten Interessen (neben Jura: Philosophie, Geschichte, Literatur und moderne Naturwissenschaften) haben Herrn Dr. Bauer jedoch nie den einzelnen Menschen und seine persönlichen Nöte vergessen lassen. Die Rechte des Einzelnen zu verteidigen und durchzusetzen, steht für ihn stets an erster Stelle.
Weitere Informationen
Die Fachbereiche im Überblick:
Strafrecht - Alle Arten von Ermittlungs- und Strafverfahren.Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft. Insbesondere: Kapitalstrafsachen Betäubungsmittelstrafsachen
Verteidigung vor allen deutschen Gerichten: Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten
Revisionsrecht - Erstellen von Revisionsbegründungen. Verteidigung vor Oberlandesgerichten bzw. dem Bundesgerichtshof
Verkehrsstrafrecht - Alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftretenden Strafsachen u. deren Folgesachen wie z.B. Fahrerlaubnisentziehung z.B. durch Alkohol/Drogen am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Ordnungswidrigkeitenrecht - Alle Arten von Bußgeldtatbeständen, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung und vieles mehr
Verwaltungsrecht - Vertretung gegenüber Behörden u. vor dem Verwaltungsgericht z.B. im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis etc.
Zivilrecht - Z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Abwicklung von Verkehrsunfällen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht
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Strafrecht - Alle Arten von Ermittlungs- und Strafverfahren.Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft. Insbesondere: Kapitalstrafsachen Betäubungsmittelstrafsachen
Verteidigung vor allen deutschen Gerichten: Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten
Revisionsrecht - Erstellen von Revisionsbegründungen. Verteidigung vor Oberlandesgerichten bzw. dem Bundesgerichtshof
Verkehrsstrafrecht - Alle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftretenden Strafsachen u. deren Folgesachen wie z.B. Fahrerlaubnisentziehung z.B. durch Alkohol/Drogen am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Ordnungswidrigkeitenrecht - Alle Arten von Bußgeldtatbeständen, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung und vieles mehr
Verwaltungsrecht - Vertretung gegenüber Behörden u. vor dem Verwaltungsgericht z.B. im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis etc.
Zivilrecht - Z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Abwicklung von Verkehrsunfällen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht