Brinkmann & Ernst, Rechtsanwälte und Notar
Brinkmann & Ernst, Rechtsanwälte und Notar
Zeitlicher Verlauf
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = BefriedigendEintrag bewerten
Einfach und bequem:Bewerten Sie diesen Eintrag auf 4 Portalen.
Bewertungsübersicht
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegebenenfalls weitere Bewertungen zu dieser Firma im Internet vorhanden sind, die aufgrund von falschen Verknüpfungen oder aufgrund einer Datendivergenz nicht entsprechend eingebunden werden konnten. Ergänzende Bewertungen oder abweichende Daten können Sie hier per E-Mail an uns melden. Wir prüfen und korrigieren diese falls erforderlich zeitnah. Die Daten werden von uns in der Regel mindestens einmal pro Monat nach technischer Verfügbarkeit aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
Verteilung nach Sternen
Zeitlicher Verlauf
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = befriedigend
Die für diesen Eintrag gezeigten Bewertungen und Erfahrungsberichte haben wir für Sie in einem vom TÜV Nord zertifizierten Prozess aus den unterschiedlichen Bewertungsportalen zusammengetragen.
Mehr Informationen
Leistungen
Öffnungszeiten
Kontaktinformationen
Mehr Informationen zu Brinkmann & Ernst, Rechtsanwälte und Notar
Produktinfos
Wir begrüßen Sie herzlich auf unserem Media Eintrag. Gern stellen wir uns Ihnen vor:
Unsere Kanzlei im Zentrum von Essen-Steele besteht seit über 50 Jahren. Sie wurde von Herrn RA a.D. W. Lelgemann im Jahre 1958 gegründet, der sich seit 01.01.2000 im Ruhestand befindet. 1976 trat Herr RA und Notar Peter Brinkmann in die Kanzlei ein. Seit 1996 wird die Kanzlei durch Herrn RA Dirk Ernst ergänzt. Unsere Haupttätigkeiten liegen auf den Gebieten des Zivil-, Bank-, Arbeits-, Familien- und Verkehrsrechts. Wir beraten ständig verschiedene Unternehmen, Hausverwaltungen und eine Bank in allen Rechtslagen. Unsere Tätigkeiten sowohl als Rechtsanwälte als auch als Notar ermöglichen eine umfassende Beratung und Bearbeitung in vielen Problembereichen des täglichen Lebens, insbesondere in notariellen Angelegenheiten u.a. die Bereiche Grundstücks-/Immobilienrecht, erbrechtliche Regelungen, wie z.B. Testamente/Erbverträge, Alters-/Vorsorgevollmachten, Eheverträge und gesellschaftsrechtl. Gestaltungen.