Liebelt & Koll. Notar - Rechtsanwälte
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Es empfiehlt sich die Patientenverfügung an die Vorsorgevollmacht anzuschließen. Die Einhaltung der von Ihnen in der Patientenverfügung festlegten Kriterien für das Lebensende können so von Ihren Bevollmächtigten sichergestellt werden. Mit der Bestattungsverfügung gestalten Sie vorab ganz detailliert selbst den Ablauf, wo und wie Sie bestattet werden möchten.
Denken Sie nicht zu spät an ein Testament. Andernfalls sind später besonders unverheiratete oder kinderlose Paare sowie Erben alleinstehender Personen oft sehr überrascht, welche Folgen Erb- und Erbschaftsteuerrecht verursachen. Sind Immobilien vorhanden, erspart das notarielle Testament in der Regel nicht nur die kostenpflichtige Beantragung eines vom Nachlassgericht zu erlassenden Erbschein, sondern auch die mit dem Erlass verbundene Wartezeit.
Vielleicht ist einem Testament auch ein rechtzeitiger Übergabevertrag im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vorzuziehen, bspw., wenn eine Immobilie im Fall eines späteren kostenträchtigen Pflegeheimaufenthaltes nicht der Verwertung des Sozialamtes unterliegen soll. Hierbei ist eine 10-Jahres-Frist zu beachten. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sollten ebenfalls eine Überlegung wert sein.
Auch wenn der Bund der Ehe ewig halten soll, kommt es leider häufig zu einer frühen Trennung. Eine Scheidung kann unangenehme Zeiten nach sich ziehen und gar in einem erbitterten Rosenkrieg enden. Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Ina Großkelwing, berät Sie gern.
Unsere weiteren großen Tätigkeitsbereiche, wie z.B. Verkehrsunfallrecht, Miet- und Erbrecht sowie auch Fachanwaltsbezeichnungen, wie z.B. neben dem Familienrecht auch für Arbeitsrecht und Strafrecht, können Sie auf unserer Homepage den weiteren Rechtsanwälten unserer Kanzlei zuordnen. Wir beraten Sie gern!