Krankenbeförderung Wilhelm
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Fahrservice in Rheingau-Taunus-Kreis. Wir sind für Sie da wenn Sie uns brauchen!
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Ein Fahrservice, auf den Sie sich verlassen können
Unsere Dienstleistung umfasst in erster Linie Krankenfahrten. Zu diesem Zweck bieten wir bequeme, gut ausgestattete Fahrzeuge, in denen wir natürlich auch Rollstühle und Elektro Stühle aller Art mitnehmen können. Doch unser Fahrservice geht noch weiter: Wenn Sie eine längere Reise planen, bringen wir Sie dank unseres Flughafentransfers auch auf kürzestem Weg zum Airport, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen, Ihren Flug zu verpassen oder keinen Parkplatz zu finden. Dabei sehen wir es als selbstverständlich an, das Ein- und Ausladen Ihres Gepäcks zu übernehmen.
Krankenbeförderung Wilhelmtext
Mit uns bleiben Sie mobil, denn die in Rheingau-Taunus und Wiesbaden Krankenbeförderung bringt Sie schnell und sicher zu Ihrer Behandlung beim Arzt oder ins Krankenhaus. Auch behindertengerechte Transporte im eigenen Rollstuhl und normale Taxifahrten gehören zu unseren Leistungen. Unsere Fahrer sind sehr gut ausgebildet und verlässlich. Wir sind Partner aller Krankenkassen und rechnen genehmigte Fahrten mit den Kassen ab. Ob Einzelfahrt oder regelmäßige Termine, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihre Krankenfahrt mit uns.
Seit 2004 müssen Fahrten zur ambulanten Behandlung durch den zuständigen Kostenträger im Vorfeld genehmigt sein.
Bei einer ambulanten Behandlung werden die Fahrtkosten nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Krankenkassen, Patientenvertreter und Leistungserbringer vertreten sind, festgelegt.
Ausnahmen sind nur für die folgenden Fälle vorgesehen:
- Fahrten zur Dialyse
- Fahrten zu onkologischen Strahlentherapie
- Fahrten zur parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie / parenterale onkologische Chemotherapie
- Fahrten für Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, BI oder H)
- Fahrten von Pflegebedürftigen, deren Pflegegrad 4 oder 5 ab dem 01.01.2017 von der Pflegeversicherung anerkannt ist.
- Fahrten zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
- Erkrankungen analog Serienbehandlung (auszugehen ist von einer mindestens zweimal wöchentlichen Behandlung über eine Zeitraum von 6 Monaten bei lebensbedrohlicher Erkrankung)
- Dauernde Beeinträchtigung der Mobilität analog Schwerbehindertenausweis aG, BI, H oder ab Pflegegrad 3 (Behandlung über einen längeren Zeitraum, mindestens 6 Monate)